Als zertifizierte Pflegesachverständige erstellen wir unabhängige Pflegegutachten und fachliche Einschätzungen für Gerichte, Pflegekassen, Sozialhilfeträger und Einrichtungen im Gesundheitswesen.
Unsere Arbeit basiert auf über 55 Jahren gemeinsamer Erfahrung in Pflegepraxis, Leitung, Verbandsarbeit, Qualitätsentwicklung und Gutachtenerstellung. Wir verbinden pflegewissenschaftliche Fundierung mit einem klaren Verständnis sozialrechtlicher und haftungsrechtlicher Rahmenbedingungen.
Auftraggeber erhalten eine differenzierte Analyse individueller Pflegesituationen, eine nachvollziehbare Herleitung von Bewertungen sowie eine fachlich belastbare Grundlage für weitere Entscheidungen.

Unabhängige Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und zur nachvollziehbaren Herleitung von Pflegegraden auf Grundlage der aktuellen Begutachtungs-Richtlinien.
Fachliche Bewertung pflegerischer Behandlungs- und Organisationsfehler einschließlich Analyse von Dokumentation, Abläufen und Sorgfaltspflichten.
Prüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ambulanter und stationärer Einrichtungen unter Berücksichtigung aktueller fachlicher Standards.
Beratung zu pflegefachlichen und organisatorischen Fragestellungen sowie Unterstützung bei Begutachtungen und komplexen Entscheidungsprozessen.
Fortbildungen zur Pflegebegutachtung, zu Haftungsfragen und zur Qualitätsentwicklung mit klarem Praxisbezug und strukturierter Vermittlung fachlicher Inhalte.
Fachseminare zu rechtlichen und forensischen Fragestellungen für Pflege-Sachverständige mit Fokus auf gerichtliche Verfahren und haftungsrelevante Konstellationen.
In unserem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Pflegebegutachtung, rechtliche Änderungen sowie fachliche Fragestellungen im Kontext von Pflegegutachten und Qualitätssicherung.
Wir erstellen Pflegegutachten und fachliche Stellungnahmen für Sozialgerichte, Amtsgerichte, Landgerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte, Pflegekassen, Sozialhilfeträger sowie Einrichtungen und Träger im Gesundheitswesen.
Unsere Gutachten basieren auf den aktuellen Begutachtungs-Richtlinien nach SGB XI und SGB XII, pflegewissenschaftlichen Standards sowie einer strukturierten Analyse der individuellen Versorgungssituation. Bewertungen werden nachvollziehbar und fachlich begründet hergeleitet.
Ja. Wir bewerten pflegerische Behandlungs- und Organisationsfehler, analysieren Dokumentation und Abläufe und ordnen Sachverhalte im zivil- oder strafrechtlichen Kontext fachlich ein.
Nach Beauftragung erfolgt eine strukturierte Sichtung der Unterlagen, gegebenenfalls eine ergänzende Informationsanforderung sowie eine systematische Analyse der relevanten Sachverhalte. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und fachlich begründet ausgearbeitet.
Ja. Wir sind als unabhängige Pflegesachverständige tätig und stehen in keiner institutionellen Bindung zu Leistungserbringern oder Kostenträgern.
